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   BVerwG, 19.12.2017 - 4 BN 32.17   

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https://dejure.org/2017,51153
BVerwG, 19.12.2017 - 4 BN 32.17 (https://dejure.org/2017,51153)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2017 - 4 BN 32.17 (https://dejure.org/2017,51153)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 4 BN 32.17 (https://dejure.org/2017,51153)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gliederung eines Landschaftsschutzgebiets in mehrere geografisch nicht miteinander verbundene Teilgebiete; Verklammerung der Teilgebiete durch die vom Verordnungsgeber gesetzmäßig verfolgten Schutzzwecke

  • rewis.io

    Begriff des Landschaftsschutzgebiets und nicht verbundene Teilgebiete

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gliederung eines Landschaftsschutzgebiets in mehrere geografisch nicht miteinander verbundene Teilgebiete; Verklammerung der Teilgebiete durch die vom Verordnungsgeber gesetzmäßig verfolgten Schutzzwecke

  • rechtsportal.de

    Gliederung eines Landschaftsschutzgebiets in mehrere geografisch nicht miteinander verbundene Teilgebiete; Verklammerung der Teilgebiete durch die vom Verordnungsgeber gesetzmäßig verfolgten Schutzzwecke

  • datenbank.nwb.de

    Begriff des Landschaftsschutzgebiets und nicht verbundene Teilgebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2017 - 4 BN 32.17
    Auch kann es geboten sein, Grundstücke, die sich für eine Unterschutzstellung eignen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vom Schutzumgriff auszunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 - Buchholz 406.400 § 23 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 36).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2017 - 4 BN 32.17
    In der Vorschrift geht es um Objektschutz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 4 NB 8.95 - Buchholz 406.401 § 18 BNatSchG Nr. 4 S. 9) und nicht, wie bei § 26 BNatSchG, um Flächenschutz.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1991 - 5 S 615/91

    Landschaftsschutzverordnung; Konflikt zwischen Naturschutz und Denkmalschutz;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2017 - 4 BN 32.17
    Zu Recht geht daher der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem VGH Mannheim (Urteil vom 15. November 1993 - 5 S 615/91 - NuR 1992, 190 ) davon aus, dass dem - besonderen - Erholungswert nicht nur durch einen Aufenthalt in einer naturnahen Zone Rechnung getragen werden kann, sondern auch dadurch, dass dem Betrachter aus angrenzenden Bereichen der Anblick einer naturnahen Zone ermöglicht wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
    vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 4 BN 32.17 -, juris, Rn. 8; Lütkes bzw. Heugel, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 1 Rn. 34 f. und § 26 Rn. 8; J. Schumacher/A. Schumacher/Fischer-Hüftle, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 26 Rn. 29 ff.
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